Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist Teilgebiet des öffentlichen Rechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern.

Angelegenheiten des Verwaltungsrechts sind etwa alle Streitigkeiten mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen. Die wichtigsten Bereiche sind Streitigkeiten aus dem Bereich

  • des öffentlichen Baurechts wie Baugenehmigungen, Abrissverfügungen, die Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen etc. und
  • des öffentlichen Abgabenrechts wie Wasser-, Abwasser-, Niederschlags-, Müll- und sonstige Gebühren.

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