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Zu einem aktuellen Urteil aus dem Verkehrsrecht: Beifahrer muss Verkehrsschilder prinzipiell nicht beachten!

Wer als Beifahrer im Auto sitzt, muss nicht auf die geltenden Verkehrsregeln achten – so entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az. 1 RBs 89/14).

Was war passiert? Ein Mann war als Beifahrer mit seiner Familie unterwegs. Auf einem Parkplatz wechselte er seine Frau am Steuer ab, weil diese das Kind auf dem Rücksitz beruhigen wollte. Der Mann überholte kurz danach ein anderes Fahrzeug, obwohl für diesen Streckenabschnitt ein Überholverbot vorlag. Das Verbotsschild lag allerdings schon weit zurück. Der Fahrer wurde zu einer Geldbuße von 87,50 Euro verurteilt. Er klagte dagegen.
Zunächst wurde die Klage abgewiesen. Das Amtsgericht Olpe begründete, er habe die Pflicht gehabt, sich bei seiner Frau nach den geltenden Verkehrsregeln zu erkundigen. Das Oberlandesgericht hob das Urteil nun auf und befand, der Mann käme unter Umständen um die Geldbuße herum. Es gäbe keine Verpflichtung, sich nach den geltenden Verkehrsregeln zu erkundigen. Die Richter wiesen den Fall zurück ans Amtsgericht – mit der Auflage zu prüfen, ob die Überholstelle so gefährlich war, dass ein Überholverbot nahe lag oder ob der Mann das Schild hätte kennen müssen, weil er die Strecke oft fährt.

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