Ehe- und Familienrecht

„Alle glücklichen Familien sind einander ähnlich; jede unglückliche Familie jedoch ist auf ihre besondere Weise unglücklich“, beginnt Leo Tolstois berühmter Roman Anna Karenina. Und in der Tat ist das Familienrecht ein wenig abstraktes Rechtsgebiet: Hier geht es um Menschen, ihre Bindungen, ihre Trennungen und ihre Schicksale.

Was kann das heißen? Sehr häufig wenden sich Mandanten an uns, wenn es um Fragen des Unterhalts geht – nicht nur Unterhalt für den Ehegatten, sondern auch den Kindesunterhalt im Falle einer Scheidung. Beim Kindesunterhalt gibt es seit wenigen Jahren eine neue Rechtslage, die besagt, dass einer Mutter bereits ab dem dritten Geburtstag ihres Kindes eine berufliche Tätigkeit in Vollzeit zugemutet werden kann, wenn die Betreuung des Kindes geklärt ist. Das schafft natürlich oft Probleme und muss im Einzelfall im ausführlichen Gespräch mit uns geklärt werden.

Und was passiert mit dem Vermögen, z. B. mit dem gemeinsamen Haus im Falle einer Scheidung? Wer übernimmt den Schuldendienst? Ist eine Zwangsversteigerung nötig? Wir beraten Sie in allen Vermögensauseinandersetzungen in diesem Fall, auch darüber, wie Sie den Zugewinnausgleich modifizieren könnten. Wenn etwa ein Ehepartner eine Firma mit in die Ehe bringt, die das materielle Überleben der Familie sichert, sollte die Firma nicht im Falle der Scheidung deshalb insolvent gehen, weil der Ehepartner seinen Zugewinnausgleich aus der Firma zieht.

Neben dem Versorgungsausgleich ist auch der Rentenausgleich bei Scheidungen ein wichtiges Thema, zu dem Sie immer Profis zu Rate ziehen sollten.

Wir beraten Sie auch zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Der Wortlaut dieser wichtigen Dokumente muss sehr sorgfältig und sehr detailliert der jeweiligen persönlichen Situation angepasst werden, damit die Ärzte und Pfleger auch im Sinne des Patienten agieren können. Wir nehmen uns Zeit für Ihre persönliche Situation und beraten Sie seriös und kompetent.