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Verkehrssünder können europaweit verfolgt werden!

Im Urlaub wegen Schnellfahrens geblitzt? Bisher wiegten sich die Autofahrer in relativer Sicherheit, dass der Strafzettel nicht ins Heimatland nachgeschickt würde. Das könnte nun grundlegend anders werden!
Im September 2011 hatte der Europarat dem Vorschlag der „Kommission zur Erleichterung der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften“ zugestimmt. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren sollen sich nun alle EU-Mitgliedsstaaten an die neuen Vorgaben halten. So können Verkehrssünder leicht identifiziert und Bußgeldbescheide länderübergreifend verschickt werden. Die Neuregelung bezieht sich vor allem auf die Delikte, die die meisten Todesopfer im Straßenverkehr fordern: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol und Drogen am Steuer, Telefonieren während der Fahrt, Überfahren einer roten Ampel, Fahren ohne Helm und unerlaubte Nutzung des Standstreifens.
Welcher Art und wie hoch die Strafe ist, richtet sich nach dem geltenden Recht in dem Land, in dem der Verstoß begangen wurde. Die Bußgelder können innerhalb der EU erheblich variieren! So kostet die Handynutzung am Steuer bei uns 40 Euro – in Spanien muss man laut ADAC dagegen mit 200 Euro Strafe rechnen. Künftig ist also gerade im Urlaub erhöhte Vorsicht geboten!

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