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Spam-Mails müssen täglich kontrolliert werden!

Das Landgericht Bonn verurteilte kürzlich einen Anwalt zu 90.000 Euro Schadenersatz (Urteil vom 10.01.2014, AZ 15 O 189/13). Dieser hatte ein fristgebundenes Vergleichsangebot für einen Mandanten nicht beachtet, das in seinem Spam-Ordner gelandet war. Der Anwalt hatte von der Mail erst drei Tage später am Telefon erfahren und leitete die Mail nach über einer Woche an seinen Mandanten weiter, als die Frist bereits abgelaufen war.
Das Gericht befand, dass ein Gewerbetreibender, wenn der E-Mail als Geschäftsweg zulasse, dazu verpflichtet sei, täglich seine Spams durchzuschauen. Tut er das nicht, haftet er für den eventuell entstandenen Schaden.

Dieses Urteil ist für den Alltag in einer Anwaltskanzlei – wie auch eines anderen Betriebes – von erheblicher Bedeutung. Es gilt, intern zuverlässig zu regeln, dass Spam-Mails regelmäßig durchgesehen werden, um auf wichtige Nachrichten rasch reagieren zu können.

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