Allgemeines Wettbewerbsrecht

Für den Unternehmer jeder Branche gibt es unterschiedliche gesetzliche Vorgaben, die er beim Betrieb seines Unternehmens zu beachten hat. Der Unternehmer, der einen Online-Shop unterhält, muss beispielsweise die Vorschriften des Telemediengesetzes beachten, das bestimmte Pflichtangaben wie z. B. das Impressum vorsieht. Von großer Bedeutung sind insbesondere für den Online-Shop-Betreiber auch die verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften, die sich über mehrere Gesetze verteilen, wie zum Beispiel die Erteilung einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung und auch bestimmte Pflichtangaben vorsehen.

Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind unter anderem irreführende geschäftliche Handlungen unzulässig, also etwa irreführende oder täuschende Angaben in der Werbung über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung .

Die Einhaltung aller den Wettbewerb und das geschäftliche Handeln regelnden Vorschriften ist wichtig, da anderenfalls das Risiko besteht, dass Sie von Ihren Wettbewerbern und Konkurrenten kostenpflichtig abgemahnt werden. Allerdings ist nicht jede Abmahnung berechtigt. Sollten Sie eine Abmahnung eines Konkurrenten erhalten haben, beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen unberechtigte Abmahnungen abzuwehren.

Stellen Sie umgekehrt fest, dass sich Ihre Wettbewerber nicht an die gesetzlichen Vorschriften halten, stellt dies in der Regel einen Wettbewerbsverstoß dar. In diesem Fall können Sie von Ihrem Wettbewerber verlangen, dass er sich an die gesetzlichen Vorschriften hält. Bei der erfolgreichen Durchsetzung dieser Ansprüche sind wir Ihnen gerne behilflich. Sprechen Sie uns an.