Wettbewerb

Konkurrenz belebt das Geschäft, weiß der Volksmund. In der Tat ist wirtschaftlicher Wettbewerb ein Grundkonstituens freiheitlicher Gesellschaftsordnungen, ohne den marktwirtschaftliches Handeln nicht auskommt.

Der freie Wettbewerb hat da seine Grenzen, wo der Wettbewerb unlauter wird und wo es um die unberechtigte Aneignung geistigen Eigentums geht.

Unternehmer beraten und vertreten wir im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes in den Bereichen des allgemeinen Wettbewerbsrechts, des Urheber- und des Markenrechts.