Verkehrsrecht

So vielfältig die Wege sind, auf denen sich Menschen und Güter bewegen können, so komplex und vielgestaltig ist das Verkehrsrecht. In der anwaltlichen Praxis gibt es eine Reihe von Schwerpunkten.

1. Unfallabwicklung

Zu diesen zählt zweifellos die Abwicklung von Verkehrsunfällen. Wir nehmen Ihre Rechte als Geschädigter eines Verkehrsunfalls wahr und zwar im Fall von einfachen Blechschäden am eigenen Auto als auch im Fall von schweren Verletzungen mit bleibenden Schäden.
Insbesondere Geschädigten eines unverschuldeten Unfalls ist es dringend zu raten, für die Abwicklung ihres Schadens anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn wenn die gegnerische Versicherung sich schnell mit Ihnen in Verbindung setzt und Ihnen bei der Abwicklung des Schadens behilflich ist, verfolgt sie damit in erster Linie das Ziel, von dem Ihnen entstanden Schaden so wenig wie möglich bezahlen zu müssen.

Häufig hat der Geschädigte im Schadensfall mehrere Möglichkeiten, deren Vor- und Nachteile im persönlichen Gespräch erörtert werden können. Das betrifft Fragen wie:

  • Muss ich den Schaden in einer Fachwerkstatt reparieren lassen oder kann ich mir die Reparaturkosten ausbezahlen lassen?
  • Reicht ein Kostenvoranschlag oder sollte ein Sachverständigengutachten eingeholt werden?
  • Muss ich im Falle des Totalschadens ein neues Fahrzeug kaufen oder kann ich mein altes Fahrzeug nach einer Grob- oder Eigenreparatur weiter benutzen?
  • Wann und wie lange bekomme ich einen Mietwagen, wenn mein beschädigtes Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher bzw. in der Werkstatt ist und kann ich mir statt dessen auch eine Entschädigung ausbezahlen lassen?
  • Bekomme ich für die Wertminderung, die sich für mein Fahrzeug daraus ergibt, dass es einen Unfall hatte, eine Entschädigung und wie hoch ist diese?
  • Bekomme ich ein Schmerzensgeld und wie hoch ist das?
  • Bekomme ich meinen Zeitaufwand und die Kosten für Telefonate, Fahrten zur Unfallabwicklung etc. bezahlt und in welcher Höhe?

Sehr häufig wissen Unfallgeschädigte auch nicht, was und wie viel sie im Schadensfall von der gegnerischen Versicherung verlangen können. Versicherer regulieren ohne eine entsprechende Aufforderung durch den Geschädigten häufig weder die Auslagenpauschale noch die Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Neben- und Fahrtkosten, sowie Schmerzensgeld.

So verschenken viele Geschädigte Geld, indem sie auf berechtigte Forderungen verzichten.
Was viele Geschädigte ebenfalls nicht wissen: Die Versicherung des Unfallverursachers muss auch die Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung übernehmen, wenn den Geschädigten am Unfall kein oder zumindest kein überwiegendes Mitverschulden trifft.

2. Verkehrsordnungswidrigkeiten und –straftaten

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Abwehr von Strafzetteln, Bußgeldern, Fahrverboten, Punkten und Hilfe bei Entzug des Führerscheins.

Während Verwarnungen und Verwarnungsgelder einfach nur lästig sind, können Bußgeldbescheide, z.B. bei größerer Geschwindigkeitsüberschreitung, Verfahren wegen Alkohol am Steuer oder bei Unfallflucht schnell zu Punkten, Fahrverboten oder gar dem Entzug der Fahrerlaubnis führen, was mit weitreichenden beruflichen oder privaten Folgen verbunden sein kann.

Immer wieder kommt es vor, dass die Polizei, die zuständigen Ordnungsbehörden oder Strafverfolgungsbehörden einer falschen Person den Strafzettel oder Bußgeldbescheid schicken oder dass Verfahrensfehler passieren, die dazu führen können, dass das Verfahren gegen den Betroffenen eingestellt oder der Betroffene freigesprochen werden muss oder dass zumindest die Strafe bzw. die Folgen gemindert werden können.
Wenn Sie betroffen sind, wenden Sie sich an uns, denn auch in diesem Bereich kann mit anwaltlicher Hilfe häufig viel mehr erreicht werden.

Wenn Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in der Regel die Kosten der anwaltlichen Verteidigung und Vertretung.

3. Autokauf und -verkauf

Leider kommt es beim Kauf oder Verkauf des eigenen Fahrzeugs häufig zu Problemen. Der Erwerb eines Fahrzeugs ist oft mit Risiken behaftet: Ein verschwiegener oder bagatellisierter Unfallschaden oder andere Mängel, ein kurz nach dem Kauf auftretender Motorschaden, der das Fahrzeug unbrauchbar macht. Das deutsche Recht gibt Käufern etliche rechtliche Möglichkeiten, um auf Mängel am Fahrzeug oder anderen Kaufgegenständen zu reagieren.

Häufig müssen zur erfolgreichen Durchsetzung der eigenen Rechte aber bestimmte Punkte erfüllt sein, etwa eine Nachfristsetzung oder eine Mahnung erfolgt sein oder es müssen bestimmte Fristen oder Formalien eingehalten werden. Deshalb ist in solchen Fällen eine frühzeitige anwaltliche Beratung und die anwaltliche Vertretung immer sehr sinnvoll, um berechtigte Forderungen später mit Erfolg durchzusetzen.

Aber auch der Verkauf beim Verkauf eines Fahrzeuges ist manchmal anwaltliche Hilfe sinnvoll. Etwa dann, wenn Sie betrügerisch um den angemessenen Erlös aus der Veräußerung Ihres Fahrzeuges gebracht worden sind oder z. B. dubiose Vermittlungsgebühren für angebliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf Ihres Fahrzeuges bezahlen sollen, denen Sie nicht zugestimmt haben.