Erbrecht

Da das Thema Erben mit dem Ende der eigenen Existenz zusammenhängt, schlagen viele Menschen einen weiten Bogen darum. So verständlich das zunächst erscheinen mag, so wichtig ist dennoch die geplante Vorsorge für den Fall des Todes, um dem eigenen Willen auch nach dem Ableben Geltung zu verschaffen, Menschen zu versorgen und Erreichtes zu bewahren.

Wir beraten Sie im Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages. Oft kommen ältere Ehepaare zu uns und wollen ihr Vermächtnis regeln. Wie könnte das Vermögen aufgeteilt werden, sind Vorausvermächtnisse möglich? Wie macht man das am besten? Was bekommen eigentlich die nichtehelichen Kinder, zu denen gar keine persönliche Beziehung besteht? Kann ich nicht meinem Ehepartner Vermögen schenken, damit meine Kinder aus erster Ehe möglichst leer ausgehen? Hier gilt: Wenn zu Lebzeiten Schenkungen gemacht werden und der Beschenkte stirbt, bevor 10 Jahre vergangen sind, dann zählt die Schenkung zum Pflichtteil, der ins Erbe eingerechnet wird. Früher wurden solche Schenkungen zu 100% einbezogen, heute verringert sich die Gesamtsumme um jährlich 10%.

Auch bei anderen in diesem Zusammenhang wichtigen Themen wie dem seit 2009 erleichterten Versorgungsausgleich oder dem Vormundschaftsrecht sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.