Architekten- und Ingenieurrecht

Architektur umgibt uns unser ganzes Leben, Wohn- und Nutzbauen aller Art prägen unsere Zivilisation. Man kann sich unschwer vorstellen, dass es bei der Masse der in unserer Gesellschaft realisierten Bauprojekte – von der Garage bis zum Wolkenkratzer – immer wieder zu Differenzen hinsichtlich Ausführung und Planung kommt.

Wer ist nun für Funktions- oder Nutzungsabweichungen, Verzögerungen und bauliche Mängel verantwortlich? Der Architekt? Der Vermessungsingenieur? Das Architekten- und Ingenieursrecht ist keine einheitliche Rechtsmaterie, sondern setzt sich aus Regelungen und Vorschriften sehr unterschiedlicher Rechtsgebiete zusammen.

Wir beraten Sie allen wichtigen Fragen des Architekten- und Ingenieursrechts wie Honorar, Pauschalvereinbarungen, Nachforderungen etc. und kümmern uns um die Vertragsabwicklung.