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Beweist ein OK-Vermerk auf einem Sendeprotokoll, dass ein Fax angekommen ist?

Der OK-Vermerk auf einem Sendeprotokoll ist – laut Bundesgerichtshof – immer noch kein gültiger Beweis, sondern nur ein Indiz dafür, dass ein Fax angekommen ist (BGH, Beschluss vom 21.7.2011, Az. IX ZR 148/10).
Mit diesem Urteil blieb der Bundesgerichtshof bei seiner früheren Einschätzung des Sachverhalts – erlegte aber dem Oberlandesgericht Jena auf, zu prüfen, ob die modernen Faxgeräte eine Änderung der Rechtsprechung nötig machen, denn viele moderne Geräte sind inzwischen in der Lage, eine Übermittlung von Daten an das Empfängergerät zu belegen. Bisher bewies das OK auf einem Sendeprotokoll nur, dass das Fax abgeschickt wurde, nicht aber, dass es angekommen ist. Für die Lesebestätigung einer E-Mail gilt dasselbe. Auch sie wird nicht als Beweis anerkannt, dass die E-Mail angekommen ist.

Grundsätzlich gilt: Der Absender eines Schriftstücks muss beweisen, dass dieses auch tatsächlich beim Empfänger angekommen ist. Der Beweis des Absendens reicht dazu nicht aus.

Fragen Sie unbedingt nach dem Versand eines wichtigen Faxes oder einer E-Mail beim Empfänger telefonisch nach, ob das Schriftstück angekommen ist und lassen Sie sich den vollständigen Namen desjenigen geben, der im Telefonat den Eingang bestätigt hat. Wenn Sie eine wichtige E-Mail verschicken, setzen Sie sich grundsätzlich selbst in c/c. Damit ist es vor Gericht wahrscheinlicher, dass der Empfänger die E-Mail ebenfalls bekommen hat.

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