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Mietrecht: Musikunterricht in einer Mietwohnung muss vom Vermieter nicht toleriert werden!

Wenn eine Immobilie zu Wohnzwecken vermietet wurde, darf sie nicht beruflich genutzt werden, sofern dadurch Lärm und Unruhe im Haus entsteht.
So entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil vom 10.4.2013 (AZ VIII ZR 213/12).

Ein Musiklehrer hatte die Wohnung seiner Mutter übernommen und gab dort seinen Schülern (etwa 12 pro Woche) regelmäßig Gitarrenunterricht, ohne dies vorher mit dem Vermieter abgesprochen zu haben. Die Nachbarn störte neben der Lärmbelästigung auch der hohe Publikumsverkehr im Haus. Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis außerordentlich, weil er den Unterricht nicht genehmigt habe. Die Kündigung in diesem Fall ist rechtens. Anders wäre es, wenn die berufliche Tätigkeit von außen nicht erkennbar wäre, z.B. die „Unterrichtsvorbereitung eines Lehrers, die Telearbeit eines Angestellten oder die schriftstellerische Tätigkeit eines Autors“, wie es im Urteil heißt.

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