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Scheidungsrecht: Die Auskunftspflicht bei illoyalen Vermögensverschiebungen

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil (BGH, Beschluss vom 15.08.2012 – XII ZR 80/11) über die Auskunftspflicht bezüglich illoyaler Vermögensverschiebungen in der Zeit vor der Trennung entschieden.
Nach geltendem Recht können Ehepartner zum Zeitpunkt der Trennung Auskunft über das Vermögen des Ehegatten verlangen. Damit soll verhindert werden, dass nach der Trennung unrechtmäßig Vermögensverminderungen getätigt werden und daraus dem Ehepartner finanzielle Nachteile erwachsen.

Im konkreten Fall hatte eine Ehefrau Auskunft über eine Abfindung in Höhe von 1 Million Euro verlangt, die Ihr Mann dreieinhalb Jahre vor der Trennung erhalten hatte. Das Gericht entschied, dass sie konkrete Anhaltspunkte und Beweise anführen müsse, die für eine illoyale Handlung ihres Mannes sprächen. Wenn konkrete Gründe für eine Prüfung vorlägen, würde auch die Zeit vor der Trennung mit berücksichtigt – im entschiedenen Fall jedoch blieb der Antrag auf Revision erfolglos.

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