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Ein aktuelles Urteil aus dem Verkehrsrecht: Fiktive Schadensabrechnung zu Gunsten des Unfallgeschädigten gestärkt

Mit einem aktuellen Urteil (VI ZR 69/12 vom 19.2.2013) hat der BGH die Rechte von Unfallgeschädigten gegenüber Unfallverursachern und Versicherungen gestärkt.

Die Versicherung hatte die nach dem Unfall eingereichte fiktive Reparaturrechnung für das beschädigte Fahrzeug um 10% gekürzt mit der Begründung, bei einer fiktiven Rechnung fielen keine Sozialabgaben und Lohnnebenkosten an.
Der BGH beurteilte die Kürzungen als „systemwidrig“ und argumentierte: „Die im Sinne des § 249 Absatz 2 Satz 1 BGB erforderlichen (Gesamt-) Reparaturkosten eines Kraftfahrzeuges nach einem Verkehrsunfall setzen sich aus vielen einzelnen Kostenfaktoren zusammen und lassen sich schadensrechtlich nicht aufspalten in einen “angefallenen“ und einen “nicht angefallenen“ Teil. Dies wäre in der Rechtspraxis nicht handhabbar und würde dem Geschädigten sowohl die Ersetzungsbefugnis als auch die Dispositionsfreiheit im Rahmen des § 249 Absatz 2 Satz 1 BGB nehmen.“

Fälle wie dieser, bei denen die Versicherung dem Geschädigten zustehende Ersatzleistungen trotz geklärter Schuldfrage ablehnte, zeigen, dass die Versicherung des Unfallgegners nicht die Interessen des Geschädigten im Blick hat, sondern die eigenen Leistungen möglichst gering halten will. Es zeigt auch,  wie wichtig es für einen Unfallgeschädigten ist, einen Anwalt mit der Unfallabwicklung und der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu beauftragen.

Insbesondere, wenn Sie schuldlos durch einen Unfall Schaden erlitten haben, raten wir Ihnen deshalb dringend, von Anfang an einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen! Oft wissen Unfallgeschädigte nicht, welche Leistungen der Versicherung ihnen zustehen, z.B. Wertminderung, Nutzungs- und Ausfallentschädigung für das Fahrzeug, Schmerzensgeld etc. Die Versicherung des Unfallverursachers muss außerdem die Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung übernehmen, wenn den Unfallgeschädigten kein oder wenigstens kein überwiegendes Mitverschulden trifft.

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