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Verbraucherrecht: Gebrauchte E-Books dürfen vorerst nicht weiterverkauft werden!

Darf ein E-Book mit gleichem Recht wiederverkauft werden wie ein gebundenes Buch oder ist ein E-Book als Software zu verstehen und unterliegt ähnlich strengen Lizenzbestimmungen?

In einem aktuellen Fall hat das Landgericht Bielefeld entschieden, dass E-Books vom Käufer nicht weiterverkauft werden dürfen (Urteil vom 5. März 2013, 4 O 191/11).
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen in Deutschland (VZBV) hatte gegen einen Anbieter von E-Books geklagt, der in seinen AGBs festlegte, dass das bei ihm erworbene Produkt vom Käufer nicht weiterverkauft werden dürfe.
Das Gericht hielt die AGBs für rechtens und argumentierte, dass die Klausel für den Käufer keine unangemessene Benachteiligung darstelle. Der Käufer habe das Recht eingekauft, die Datei für seinen persönlichen Gebrauch zu nutzen. Es sei zulässig, das Kopieren und Weiterverkaufen dieser Datei durch Vertragsklauseln rechtlich zu untersagen, zumal die Sensibilität in der Bevölkerung vorhanden sei, dass mit einer Datei nicht gleich verfahren werden dürfe wie mit einem Buch oder einer CD. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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