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Thema Filesharing: Eltern haften nicht für ihre volljährigen Kinder!

Das oberste deutsche Gericht (BGH) entschied am 8.1.2014 (Az. I ZR 169/12), dass Eltern für Urheberrechtsverletzungen ihrer volljährigen Kinder nicht haften, auch wenn sie die Inhaber des Internetanschlusses sind. Voraussetzung ist, dass sie von den Rechtsverletzungen in ihrem Haus nichts wussten.

Vier Plattenfirmen hatten von einem Polizisten ca. 3.400 Euro Abmahnkosten gefordert, nachdem der zwanzigjährige Stiefsohn des Mannes, der mit ihm in einem Haushalt lebt, illegal fast viertausend Musikdateien im Internet zum Tausch angeboten hatte. Die Kläger argumentierten, der Stiefvater wäre verpflichtet gewesen zu kontrollieren, was sein Stiefsohn im Internet eigentlich mache. Die Karlsruher Richter befanden dagegen, Eltern müssten ihre volljährigen Kinder zu diesem Thema weder belehren noch überwachen. Anders wäre es, wenn z.B. ein Abmahnschreiben vorläge und die Eltern einen begründeten Verdacht hätten, dass ihr Kind z.B. illegal Musik herunterlädt – dann seien sie verpflichtet, dies zu verhindern.

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