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Aktuelles aus dem Familienrecht: Sorgerecht für ledige Väter

In Deutschland haben mittlerweile 33% der Neugeborenen unverheiratete Eltern – so meldete das Statistische Bundesamt im letzten August. Die Rechtssprechung sah bislang vor, dass der Vater in diesen Fällen das Sorgerecht nur dann beantragen konnte, wenn die Mutter einverstanden war. Gegen diese Regelung klagte nun ein Vater und bekam Recht: Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe erklärte die bisher gültigen Gesetze für verfassungswidrig, weil dadurch die Väter rechtlich benachteiligt würden (1 BvR 420/09). Künftig kann ein Familiengericht dem leiblichen Vater das gemeinsame oder auch das alleinige Sorgerecht sogar ohne Einwilligung der Mutter zusprechen. Voraussetzung für das Gericht ist, dass das Wohl des Kindes gewahrt wird. Ein Gesetz zu dieser neuen Regelung ist in Vorbereitung – bis dieses in Kraft tritt, gilt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.

Für alle unverheirateten Väter bedeutet dieses Urteil eine entscheidende Verbesserung. Es steht ihnen nun frei, auch gegen den Willen der Mutter beim Familiengericht das Sorgerecht für ihre Kinder zu beantragen. Dieser Schritt sollte aber nur mit Unterstützung eines auf Familienrecht spezialisierten Anwaltes geschehen, denn das Gericht erwartet stichhaltige Argumente, warum es für das Kindeswohl besser wäre, wenn der Vater das Sorgerecht bekäme.

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